Für Kreisbrandrat, Kreisbrandinspektion und Landratsamt

Stärkemeldung und Einsatzberichte bis 15. Januar – was im Kreis zusammenkommt.

Diese Seite ist eine fachliche Übersicht, kein Verkaufsargument. Sie beschreibt, welche Zahlen zum Jahreswechsel fällig werden und was in den Wehren im Kreis schon vorbereitet ist, die ihre Verwaltung digital führen.

Stichtag 31. Dezember

Die Stärkemeldung

Kreisangehörige Gemeinden melden ihre Wehrstärke zum Stichtag 31. Dezember bis zum 15. Januar an das Landratsamt (Nr. 1.6 VollzBekBayFwG). In Wehren, die mit Florivio arbeiten, liegen die Mitgliederdaten das Jahr über strukturiert vor, nicht erst im Januar zusammengesucht. Zum Stichtag erzeugt das System eine Stärkemeldungs-Vorbereitung im LFV-Bayern-Format: Aktive mit AGT/MA/GF/ZF-Aufschlüsselung, Jugendfeuerwehr mit Jugendflammen-Status, Kinderfeuerwehr, Altersabteilung.

Der offizielle Meldeweg ändert sich dadurch nicht. Florivio bereitet die Zahlen auf und exportiert sie als PDF, etwa zur Eingabe ins zEN. Ein zentrales Landes-Fachsystem ersetzt es damit nicht. Je mehr Wehren im Kreis so arbeiten, desto vollständiger wird das Bild, das sich über das Kommune-Verbundmodell auf Kreisebene konsolidieren lässt.

Ebenfalls bis 15. Januar

Die Einsatzberichte

Dieselbe Frist gilt für die Einsatzberichte an die Kreisbrandrätin beziehungsweise den Kreisbrandrat (Nr. 18.2 VollzBekBayFwG). Wehren, die ihre Einsätze laufend in Florivio dokumentieren, müssen im Januar nicht mehr suchen: Jeder Bericht ist zeitgestempelt erfasst, mit Mannschaftsstärke, Atemschutz-Einsatz und Chronologie, und lässt sich als PDF exportieren. Was am Jahresende fehlt, fällt rechtzeitig vor der Frist auf.

Stufen 1 bis 6

Leistungsprüfungs-Nachweise

Für die Leistungsprüfung Bayern in den Stufen 1 bis 6, von Bronze bis Gold-Rot, führt Florivio Teilnehmerlisten, Losverfahren und die Mindestwartezeiten zwischen den Stufen automatisch mit. Ergebnisse und Abnahmeniederschrift liegen jederzeit als PDF vor, ohne Suche im Ordner nach der letzten bestandenen Stufe einer Person.

Was Florivio nicht ist

Florivio ist keine Einsatzleitsoftware und kein ELW-System. Zentrale Landes-Fachsysteme wie das zEN ersetzt es ebenfalls nicht; es bereitet die Zahlen dafür nur auf. Für die Alarmierung bindet Florivio externe Systeme wie Divera und Alamos FE2 ein. Die geplante native Alarm-App kommt als Zusatzalarmierung neben dem offiziellen BOS-Alarmweg der Wehren, nicht als Ersatz dafür.

Für das Landratsamt

Dieselbe Grundlage, andere Zuständigkeit

Der Landkreis trägt den Katastrophenschutz und die Rechtsaufsicht über die Feuerwehren, nicht deren laufenden Betrieb – der bleibt Sache der Gemeinden. Was für die Kreisbrandrätin oder den Kreisbrandrat zählt, zählt für den Landrat ebenso: eine belastbare Datenbasis für Bedarfsplanung, Haushalt und Beschaffung, sobald genügend Gemeinden im Kreis mitziehen. Eine eigene Seite für den Landkreis als Ganzes gibt es noch nicht. Dafür braucht es zunächst mehr teilnehmende Wehren.

Häufige Fragen

Muss ich als Kreisbrandrat Florivio empfehlen, damit diese Seite für mich relevant ist?

Nein. Diese Seite ist eine Übersicht, keine Aufforderung. Sie funktioniert auch dann, wenn Sie sie einfach an Kommandantinnen und Kommandanten weiterreichen, die noch unsicher sind, wie sie ihre Meldungen im Januar vorbereiten.

Ersetzt Florivio die Meldung ans zEN?

Nein. Florivio bereitet die Zahlen im LFV-Bayern-Format auf – der offizielle Meldeweg über die etablierten Landes-Fachsysteme bleibt derselbe.

Sieht der Landkreis automatisch die Daten aller Wehren?

Nein. Jede Wehr pflegt ihre Daten in ihrem eigenen Florivio-Zugang. Eine kreisweite Ansicht entsteht nur dort, wo Gemeinden das Kommune-Verbundmodell nutzen und die jeweilige Wehr dem Lesezugriff ausdrücklich zugestimmt hat.

Was, wenn nur wenige Wehren im Kreis mit Florivio arbeiten?

Dann bleibt das Bild lückenhaft – das liegt in der Natur der Sache. Für die Wehren, die noch nicht digital arbeiten, ändert sich an der bisherigen Meldepraxis nichts.

Fragen oder weiterreichen?

Diese Seite lässt sich unverändert an Kommandantinnen, Kommandanten oder die Gemeindeverwaltung weitergeben. Für Preise und das Kommune-Verbundmodell gibt es eine eigene Übersicht für Städte und Gemeinden.