-DGUV-Verbandsbuch

Verbandsbuch nach DGUV V1 — digital, strukturiert, DSGVO-orientiert.

Die DGUV-Aufzeichnungspflicht fuer Erste-Hilfe-Leistungen gilt — Form digital oder analog ist freigestellt. Ein handgeschriebenes Schubladen-Heft passt aber nicht ins Jahr 2026. Florivio macht das digital: strukturierte Eintraege mit Einsatz-Verknuepfung, Aufbewahrungsfristen unterstuetzt, Export fuer BG-Meldungen, rollenbasierter Zugriff.

Nach DGUV Vorschrift 1 muessen Erste-Hilfe-Leistungen aufgezeichnet werden — Aufbewahrungsfrist mindestens 5 Jahre, Form digital oder analog. In der Praxis ist das oft ein handschriftliches Buch im Geraetehaus, das bei DGUV-Pruefer-Besuchen muehsam vorgezeigt wird und bei meldepflichtigen Arbeitsunfaellen unklar bleibt. Florivio bringt diese Aufzeichnung ins digitale Zeitalter: strukturiertes Formular orientiert an den DGUV-Pflichtfeldern, direkte Verknuepfung mit dem Einsatz oder der Uebung in dem der Vorfall stattfand, Pseudonymisierung/Loeschung nach Pruefung der Aufbewahrungspflicht, Folgeschritt-Workflow fuer meldepflichtige Arbeitsunfaelle, rollenbasierter Lesezugriff. Bei DGUV-Pruefer-Besuchen liegt ein strukturiertes PDF vor — kein 'Wo war das Buch nochmal'-Stress.

Wann Florivio die richtige Wahl ist

  • Sicherheitsbeauftragte die nach DGUV V1 Erste-Hilfe-Leistungen aufzeichnen muessen
  • Wehren die haeufig Einsatze mit Verletzungs-Risiko fahren (THL, Brand mit Atemschutz)
  • Atemschutzbeauftragte mit Atemschutznotfall-Dokumentationspflicht
  • Kommandanten die fuer Arbeitsschutz-Compliance verantwortlich sind
  • Wehren die das Verbandsbuch DSGVO-orientiert fuehren wollen (statt Papierbuch in einer Schublade)

Warum Florivio für diese Suche relevant ist

Digitales Verbandsbuch nach DGUV-Vorgabe

Florivio bietet ein integriertes Verbandsbuch-Modul, das Erste-Hilfe-Leistungen, Bagatell-Unfaelle und Verletzungen strukturiert dokumentiert — als Grundlage fuer die DGUV-Pflicht zur Aufzeichnung von Arbeitsunfaellen und Erster-Hilfe-Leistungen.

Direkter Bezug zu Einsatz und Uebung

Verbandsbuch-Eintraege koennen direkt mit einem Einsatz-, Uebungs- oder Veranstaltungs-Datensatz verknuepft werden. Wer war beteiligt, was ist passiert, wer hat Erste Hilfe geleistet, welche Massnahmen wurden ergriffen — alles im Kontext.

DSGVO-orientiert: Pseudonymisierung moeglich

Aelter werdende Verbandsbuch-Eintraege koennen pseudonymisiert oder geloescht werden — nach gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (5 Jahre fuer Verbandsbuch-Eintraege nach DGUV V1). Loeschung wird im Audit-Log dokumentiert.

Export fuer Unfallversicherung / DGUV-Meldung

Bei meldepflichtigen Arbeitsunfaellen (z.B. mehr als 3 Tage Arbeitsunfaehigkeit) kann der relevante Verbandsbuch-Auszug als PDF exportiert werden — fuer die Meldung an die zustaendige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Zentrale Module

Eintrag-Formular nach DGUV V1

Strukturiertes Formular mit Pflichtfeldern: Datum/Zeit, verletzte Person, Art der Verletzung, Hergang, Ort, Erste-Hilfe-Massnahme, beteiligte Personen (Helfer, Zeugen). Optionale Felder fuer Folgeschritte (Arzt, Krankenhaus, Meldung BG).

Verknuepfung mit Einsatz/Uebung

Bei einem laufenden Einsatz oder einer Uebung kann der Eintrag direkt als 'verbunden mit Einsatz X' angelegt werden. Spaeter im Einsatzbericht ist die Verlinkung sichtbar — Verbandsbuch und Einsatzdokumentation gehoeren zusammen.

Folgeschritt-Workflow

Bei meldepflichtigen Unfaellen (z.B. Arbeitsunfaehigkeit ueber 3 Tage, Verkehrsunfall, Atemschutznotfall) markiert Florivio den Eintrag und erinnert an die fristgerechte Meldung an die BG/Unfallkasse.

Aufbewahrungsfristen automatisch

Verbandsbuch-Eintraege werden nach DGUV-Vorgaben (5 Jahre Aufbewahrung) automatisch in den Pseudonymisierungs- oder Loeschpfad geschoben — keine veralteten personenbezogenen Daten in der Datenbank.

Lesezugriff fuer Sicherheitsbeauftragten und Kommandant

Der Sicherheitsbeauftragte und der Kommandant haben Lesezugriff auf das gesamte Verbandsbuch. Andere Funktionstraeger sehen nur die Eintraege, die sie betreffen oder in denen sie als Helfer/Zeuge erwaehnt sind. Rollenbasiert beschraenkt.

Abgrenzung

Florivio ist bewusst keine Einsatzleitsoftware und kein Alarmierungssystem. Dafür bleibt die Software in der Verwaltungsarbeit fokussiert und verbindet operative Nachweise, Vereinsverwaltung und B2B-Anforderungen an Datenschutz in einem System.

  • Wehren ohne Aufzeichnungsbedarf (in der Praxis trifft das nur sehr wenige Faelle)
  • Reine Vereinsverwaltung ohne Einsatzbezug
  • Externe Pflegedienste oder Sanitaetsdienste mit eigenem Dokumentationssystem

Häufige Fragen

Was ist ein Verbandsbuch und warum braucht meine Wehr eines?

DGUV Vorschrift 1 (Grundsaetze der Praevention) verlangt, dass Erste-Hilfe-Leistungen aufgezeichnet werden und die Aufzeichnungen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Form kann digital oder analog sein — die DGUV Information 204-021 ist ein Hilfsmittel zur Dokumentation, kein Pflichtformular. In der Praxis spricht die Branche vom 'Verbandsbuch'. Auch kleinste Verletzungen sollten dokumentiert werden, weil sie spaeter fuer Berufsgenossenschafts-Meldungen oder Praeventionsanalysen relevant werden koennen.

Was muss ein Verbandsbuch-Eintrag enthalten?

Mindestangaben nach DGUV: Datum und Uhrzeit, Name der verletzten Person, Art und Hergang der Verletzung, Erste-Hilfe-Massnahme, Name des Ersthelfers, ggf. weitere Zeugen. Florivio fuehrt die Pflichtfelder im Formular und ergaenzt optionale Felder (Folgeschritte, Arzt, Krankenhaus, BG-Meldung) sowie eine Verknuepfung zum Einsatz oder zur Uebung, in dem der Vorfall stattgefunden hat.

Wie lange muessen Verbandsbuch-Eintraege aufbewahrt werden?

Nach DGUV Vorschrift 1 und ueblicher Auslegung mindestens 5 Jahre. Bei meldepflichtigen Arbeitsunfaellen koennen laengere Aufbewahrungsfristen aus dem SGB VII oder spezifischen Berufsgenossenschafts-Vorgaben gelten. Florivio markiert Eintraege mit Ablaufdatum und unterstuetzt Pseudonymisierung oder Loeschung nach Pruefung der konkreten Aufbewahrungspflicht durch den Verantwortlichen — eine pauschale 'Loesch-Garantie' nach Art. 17 DSGVO ist immer eine Einzelfallbewertung.

Was ist mit meldepflichtigen Arbeitsunfaellen?

Arbeitsunfaelle, die zu mehr als drei Tagen Arbeitsunfaehigkeit fuehren oder toedlich sind, sind gemaess SGB VII §193 der zustaendigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse binnen drei Tagen nach Kenntnis zu melden. Bei Feuerwehrleuten ist die zustaendige Stelle die jeweilige kommunale Unfallversicherung — in Bayern z.B. KUVB (Kommunale Unfallversicherung Bayern) bzw. Bayerische LUK; in anderen Bundeslaendern die jeweilige Landesversion. Florivio markiert solche Eintraege und erinnert an die Meldefrist (3 Tage). Den Meldebogen selbst stellt die jeweilige Unfallkasse bereit — Florivio bereitet die relevanten Daten als PDF-Auszug fuer die Eingabe vor.

Wer darf in unser Verbandsbuch reinschauen?

Strikt rollenbasiert: Sicherheitsbeauftragter und Kommandant haben Vollzugriff. Atemschutzbeauftragter, Geraetewart und Jugendwart haben Lesezugriff auf Eintraege in ihrem Verantwortungsbereich. Normale Mitglieder sehen nur Eintraege, in denen sie selbst als Verletzte, Helfer oder Zeugen vorkommen. DSGVO-Datensparsamkeit — niemand sieht mehr als noetig.

Was ist mit Atemschutznotfaellen — gehoeren die ins Verbandsbuch?

Ja, jeder Atemschutznotfall (Frueh-Abbruch wegen Erschoepfung, Helmpressure, Geraete-Ausfall, Bewusstlosigkeit, etc.) sollte dokumentiert werden — sowohl als Verbandsbuch-Eintrag als auch in der Atemschutz-Geraete-Akte (mit Hash-Chain). Florivio verknuepft beide Datensaetze: ein Atemschutznotfall in Geraete-Akte X erzeugt einen Hinweis im Verbandsbuch und umgekehrt.

Kann das Verbandsbuch ausgedruckt werden, falls die DGUV-Pruefung das verlangt?

Ja. Das gesamte Verbandsbuch (oder ein gefilterter Auszug nach Zeitraum, Person oder Einsatz) kann als PDF mit Inhaltsverzeichnis und Index ausgedruckt werden. Bei DGUV-Pruefer-Besuchen oder BG-Audits liegt es als strukturiertes Dokument vor — kein Stapel handgeschriebener Notizen.