-DGUV-Verbandsbuch

Verbandsbuch nach DGUV V1 — digital, strukturiert, DSGVO-orientiert.

Die DGUV-Aufzeichnungspflicht für Erste-Hilfe-Leistungen gilt — Form digital oder analog ist freigestellt. Ein handgeschriebenes Schubladen-Heft passt aber nicht ins Jahr 2026. Florivio macht das digital: strukturierte Einträge mit Einsatz-Verknüpfung, Aufbewahrungsfristen unterstützt, Export für BG-Meldungen, rollenbasierter Zugriff.

Nach DGUV Vorschrift 1 müssen Erste-Hilfe-Leistungen aufgezeichnet werden — Aufbewahrungsfrist mindestens 5 Jahre, Form digital oder analog. In der Praxis ist das oft ein handschriftliches Buch im Gerätehaus, das bei DGUV-Prüfer-Besuchen mühsam vorgezeigt wird und bei meldepflichtigen Arbeitsunfällen unklar bleibt. Florivio bringt diese Aufzeichnung ins digitale Zeitalter: strukturiertes Formular orientiert an den DGUV-Pflichtfeldern, direkte Verknüpfung mit dem Einsatz oder der Übung in dem der Vorfall stattfand, Pseudonymisierung/Löschung nach Prüfung der Aufbewahrungspflicht, Folgeschritt-Workflow für meldepflichtige Arbeitsunfälle, rollenbasierter Lesezugriff. Bei DGUV-Prüfer-Besuchen liegt ein strukturiertes PDF vor — kein 'Wo war das Buch nochmal'-Stress.

Wann Florivio die richtige Wahl ist

  • Sicherheitsbeauftragte die nach DGUV V1 Erste-Hilfe-Leistungen aufzeichnen müssen
  • Wehren die häufig Einsatze mit Verletzungs-Risiko fahren (THL, Brand mit Atemschutz)
  • Atemschutzbeauftragte mit Atemschutznotfall-Dokumentationspflicht
  • Kommandanten die für Arbeitsschutz-Compliance verantwortlich sind
  • Wehren die das Verbandsbuch DSGVO-orientiert führen wollen (statt Papierbuch in einer Schublade)

Warum Florivio für diese Suche relevant ist

Digitales Verbandsbuch nach DGUV-Vorgabe

Florivio bietet ein integriertes Verbandsbuch-Modul, das Erste-Hilfe-Leistungen, Bagatell-Unfälle und Verletzungen strukturiert dokumentiert — als Grundlage für die DGUV-Pflicht zur Aufzeichnung von Arbeitsunfällen und Erster-Hilfe-Leistungen.

Direkter Bezug zu Einsatz und Übung

Verbandsbuch-Einträge können direkt mit einem Einsatz-, Übungs- oder Veranstaltungs-Datensatz verknüpft werden. Wer war beteiligt, was ist passiert, wer hat Erste Hilfe geleistet, welche Maßnahmen wurden ergriffen — alles im Kontext.

DSGVO-orientiert: Pseudonymisierung möglich

Älter werdende Verbandsbuch-Einträge können pseudonymisiert oder gelöscht werden — nach gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (5 Jahre für Verbandsbuch-Einträge nach DGUV V1). Löschung wird im Audit-Log dokumentiert.

Export für Unfallversicherung / DGUV-Meldung

Bei meldepflichtigen Arbeitsunfällen (z.B. mehr als 3 Tage Arbeitsunfähigkeit) kann der relevante Verbandsbuch-Auszug als PDF exportiert werden — für die Meldung an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Zentrale Module

Eintrag-Formular nach DGUV V1

Strukturiertes Formular mit Pflichtfeldern: Datum/Zeit, verletzte Person, Art der Verletzung, Hergang, Ort, Erste-Hilfe-Maßnahme, beteiligte Personen (Helfer, Zeugen). Optionale Felder für Folgeschritte (Arzt, Krankenhaus, Meldung BG).

Verknüpfung mit Einsatz/Übung

Bei einem laufenden Einsatz oder einer Übung kann der Eintrag direkt als 'verbunden mit Einsatz X' angelegt werden. Später im Einsatzbericht ist die Verlinkung sichtbar — Verbandsbuch und Einsatzdokumentation gehören zusammen.

Folgeschritt-Workflow

Bei meldepflichtigen Unfällen (z.B. Arbeitsunfähigkeit über 3 Tage, Verkehrsunfall, Atemschutznotfall) markiert Florivio den Eintrag und erinnert an die fristgerechte Meldung an die BG/Unfallkasse.

Aufbewahrungsfristen automatisch

Verbandsbuch-Einträge werden nach DGUV-Vorgaben (5 Jahre Aufbewahrung) automatisch in den Pseudonymisierungs- oder Löschpfad geschoben — keine veralteten personenbezogenen Daten in der Datenbank.

Lesezugriff für Sicherheitsbeauftragten und Kommandant

Der Sicherheitsbeauftragte und der Kommandant haben Lesezugriff auf das gesamte Verbandsbuch. Andere Funktionsträger sehen nur die Einträge, die sie betreffen oder in denen sie als Helfer/Zeuge erwähnt sind. Rollenbasiert beschränkt.

Abgrenzung

Florivio ist bewusst keine Einsatzleitsoftware und kein Alarmierungssystem. Dafür bleibt die Software in der Verwaltungsarbeit fokussiert und verbindet operative Nachweise, Vereinsverwaltung und B2B-Anforderungen an Datenschutz in einem System.

  • Wehren ohne Aufzeichnungsbedarf (in der Praxis trifft das nur sehr wenige Fälle)
  • Reine Vereinsverwaltung ohne Einsatzbezug
  • Externe Pflegedienste oder Sanitätsdienste mit eigenem Dokumentationssystem

Häufige Fragen

Was ist ein Verbandsbuch und warum braucht meine Wehr eines?

DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) verlangt, dass Erste-Hilfe-Leistungen aufgezeichnet werden und die Aufzeichnungen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Form kann digital oder analog sein — die DGUV Information 204-021 ist ein Hilfsmittel zur Dokumentation, kein Pflichtformular. In der Praxis spricht die Branche vom 'Verbandsbuch'. Auch kleinste Verletzungen sollten dokumentiert werden, weil sie später für Berufsgenossenschafts-Meldungen oder Präventionsanalysen relevant werden können.

Was muss ein Verbandsbuch-Eintrag enthalten?

Mindestangaben nach DGUV: Datum und Uhrzeit, Name der verletzten Person, Art und Hergang der Verletzung, Erste-Hilfe-Maßnahme, Name des Ersthelfers, ggf. weitere Zeugen. Florivio führt die Pflichtfelder im Formular und ergänzt optionale Felder (Folgeschritte, Arzt, Krankenhaus, BG-Meldung) sowie eine Verknüpfung zum Einsatz oder zur Übung, in dem der Vorfall stattgefunden hat.

Wie lange müssen Verbandsbuch-Einträge aufbewahrt werden?

Nach DGUV Vorschrift 1 und üblicher Auslegung mindestens 5 Jahre. Bei meldepflichtigen Arbeitsunfällen können längere Aufbewahrungsfristen aus dem SGB VII oder spezifischen Berufsgenossenschafts-Vorgaben gelten. Florivio markiert Einträge mit Ablaufdatum und unterstützt Pseudonymisierung oder Löschung nach Prüfung der konkreten Aufbewahrungspflicht durch den Verantwortlichen — eine pauschale 'Lösch-Garantie' nach Art. 17 DSGVO ist immer eine Einzelfallbewertung.

Was ist mit meldepflichtigen Arbeitsunfällen?

Arbeitsunfälle, die zu mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit führen oder tödlich sind, sind gemäß SGB VII §193 der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse binnen drei Tagen nach Kenntnis zu melden. Bei Feuerwehrleuten ist die zuständige Stelle die jeweilige kommunale Unfallversicherung — in Bayern z.B. KUVB (Kommunale Unfallversicherung Bayern) bzw. Bayerische LUK; in anderen Bundesländern die jeweilige Landesversion. Florivio markiert solche Einträge und erinnert an die Meldefrist (3 Tage). Den Meldebogen selbst stellt die jeweilige Unfallkasse bereit — Florivio bereitet die relevanten Daten als PDF-Auszug für die Eingabe vor.

Wer darf in unser Verbandsbuch reinschauen?

Strikt rollenbasiert: Sicherheitsbeauftragter und Kommandant haben Vollzugriff. Atemschutzbeauftragter, Gerätewart und Jugendwart haben Lesezugriff auf Einträge in ihrem Verantwortungsbereich. Normale Mitglieder sehen nur Einträge, in denen sie selbst als Verletzte, Helfer oder Zeugen vorkommen. DSGVO-Datensparsamkeit — niemand sieht mehr als nötig.

Was ist mit Atemschutznotfällen — gehören die ins Verbandsbuch?

Ja, jeder Atemschutznotfall (Früh-Abbruch wegen Erschöpfung, Helmpressure, Geräte-Ausfall, Bewusstlosigkeit, etc.) sollte dokumentiert werden — sowohl als Verbandsbuch-Eintrag als auch in der Atemschutz-Geräte-Akte (mit Hash-Chain). Florivio verknüpft beide Datensätze: ein Atemschutznotfall in Geräte-Akte X erzeugt einen Hinweis im Verbandsbuch und umgekehrt.

Kann das Verbandsbuch ausgedruckt werden, falls die DGUV-Prüfung das verlangt?

Ja. Das gesamte Verbandsbuch (oder ein gefilterter Auszug nach Zeitraum, Person oder Einsatz) kann als PDF mit Inhaltsverzeichnis und Index ausgedruckt werden. Bei DGUV-Prüfer-Besuchen oder BG-Audits liegt es als strukturiertes Dokument vor — kein Stapel handgeschriebener Notizen.