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Stärkemeldung Bayern — Format, Stichtag und der Weg über zEN/eMS

Wie die jährliche Stärkemeldung der bayerischen Feuerwehren funktioniert: Stichtag 31.12., Datenstruktur der zEN/eMS-Erfassung, offizieller Meldeweg über die zentrale Einsatznachbearbeitung (zEN) des Freistaats Bayern.

· von Tobias Kissmer

In Kurzform: Die Stärkemeldung der bayerischen Feuerwehren ist die jährliche Erfassung von Personal- und Einsatzdaten zum Stichtag 31.12. Sie läuft offiziell über die zentrale Einsatznachbearbeitung (zEN) des Freistaats in der eurofunk Management-Suite (eMS); örtliche Verwaltungssoftware bereitet die Daten lediglich vor.

Die Stärkemeldung ist die jährliche Standortbestimmung jeder bayerischen Feuerwehr — wer ist aktiv, wer hat welche Qualifikation, wie viele Einsätze gab es? Sie ist Grundlage für die Bedarfsplanung der Gemeinden, die Einsatzbereitschaftsbewertung der Kreisebene und die Landesstatistik des Staatsministeriums des Innern.

Wer als Kommandantin oder Kommandant zum ersten Mal eine Stärkemeldung abschließt, stolpert oft über zwei Dinge: den Stichtag und den Meldeweg. Beide sind in Bayern klar geregelt.

Stichtag 31. Dezember — was das bedeutet

Die Stärkemeldung erfasst den Bestand zum 31. Dezember des Berichtsjahres. Das ist der gemeldete Stand, nicht ein Durchschnitt und nicht der Stand am Tag des Ausfüllens.

Praktische Konsequenzen:

  • Wer am 30. Dezember austritt, wird nicht mehr in der Stärkemeldung gezählt
  • Wer am 1. Januar eintritt, gehört zum Folgejahr
  • Funktionen, die im Jahresverlauf wechseln, werden mit dem Stand zum 31.12. gemeldet — eine Person, die am 1. Februar Kommandantin wurde und am 1. November zurückgetreten ist, taucht in der Stärkemeldung des Berichtsjahres nicht als Kommandantin auf

Wer die Mitgliederakte digital führt, kann den Stichtag-Bestand sauber aus der Datenbank ziehen. Wer mit Papier oder Excel arbeitet, muss diese Logik manuell durchziehen — eine häufige Fehlerquelle.

Der offizielle Meldeweg: zEN und eMS

Der Freistaat Bayern stellt jeder Feuerwehr die zentrale Einsatznachbearbeitung (zEN) zur Verfügung. Technische Plattform ist die eurofunk Management-Suite (eMS) — eine Webanwendung, in die alle Berichterstatterinnen und Berichterstatter ihre Einsatzberichte und die Stärkemeldung online eingeben.

Der Ablauf:

  1. Einsatzberichte abschließen: Nach jedem Einsatz, der von der Integrierten Leitstelle (ILS) im Einsatzleitsystem eröffnet wurde, wird für jede beteiligte Feuerwehr ein Bericht in zEN eröffnet. Daten wie Einsatzbeginn, -ende, -ort und alarmierte Fahrzeuge sind bereits vorgetragen. Die Wehr ergänzt fehlende Felder und gibt elektronisch frei.
  2. Stärkemeldung ausfüllen: Pro Berichtsjahr wird die Stärkemeldung selbst in zEN/eMS ausgefüllt — Personalstärke, Funktionsträger, Qualifikationen.
  3. Kommandanten-Freigabe: Die elektronische Unterschrift der Kommandantin oder des Kommandanten gibt den Bericht für die Zentralstatistik frei.
  4. Kreis-Konsolidierung: Auf Kreisebene konsolidiert der KBI/KBM die Wehrmeldungen.
  5. Weitergabe an Regierung und StMI: Die Daten fließen an die jeweilige Regierung und an das Staatsministerium des Innern.

Welche Daten werden konkret gemeldet?

Die Stärkemeldung umfasst typischerweise:

BlockInhalt
PersonalstärkeAktive Wehr, Jugendfeuerwehr, Kinderfeuerwehr, Altersabteilung
QualifikationenAtemschutzgeräteträger (AGT), Maschinisten (MA), Gruppenführer (GF), Zugführer (ZF), Verbandsführer (VF)
FunktionsträgerKommandant + Stv., Gerätewart, Atemschutzbeauftragter, Jugendwart, Schriftführer usw. nach AVBayFwG
EinsatzstatistikAnzahl Brände, Technische Hilfeleistungen, Sonstige Einsätze — aus den abgeschlossenen Einsatzberichten des Jahres
Sondergruppenz.B. ABC-Zug, First Responder, Fachgruppen sofern eingerichtet

Die konkrete Felderliste in zEN/eMS kann sich vereinzelt ändern — bei Unklarheiten klärt der KBI/KBM oder der LFV Bayern.

Abgabefristen

Die Abgabefristen werden auf Kreisebene durch den Kreisbrandinspektor bzw. die Kreisbrandinspektorin festgelegt. Verbreitete Praxis:

  • 15. Januar des Folgejahres als Frist für abgeschlossene Einsatzberichte aus dem Berichtsjahr (alle danach erfassten oder freigegebenen Berichte fließen nicht mehr in die Statistik)
  • Ende Januar bis Mitte Februar als Frist für die Stärkemeldung selbst

Die exakten Fristen beim eigenen KBI/KBM erfragen — diese werden meist im Kreisrundschreiben angekündigt.

Was passiert bei verspäteter Meldung?

Verspätete Einsatzberichte werden nach der Kreisfrist nicht mehr in die Jahresstatistik des Landkreises übernommen. Mögliche Konsequenzen:

  • Die Wehr fehlt in der Kreisauswertung und in den darauf aufbauenden Berichten auf Landesebene
  • Bei späteren Förderfragen oder Bedarfsdiskussionen können fehlende Daten nachteilig wirken — die Gemeinde erscheint statistisch “schwächer” als sie tatsächlich ist
  • Bei wiederholter Verspätung wird der KBI/KBM in der Regel das Gespräch mit der Wehrführung suchen

Die konkreten Konsequenzen werden vom jeweiligen KBI/KBM definiert und kommuniziert.

Wie kann digitale Verwaltungssoftware dabei helfen?

Verwaltungssoftware kann die Stärkemeldung nicht ersetzen — der offizielle Meldeweg läuft immer über zEN. Aber sie kann den Stichtag-Stand korrekt aufbereiten:

  • Mitgliederstand zum 31.12. automatisch ausziehen (mit Filter auf den Stichtag, nicht den heutigen Bestand)
  • Qualifikationen pro Person strukturiert vorhalten (AGT, MA, GF, ZF, VF), damit die Aggregation aufs Knopfdruck-Maß runtergeht
  • Funktionsträger nach AVBayFwG im richtigen Schlüssel mitgeben
  • Einsatzstatistik aus den Einsatzberichten zusammenrechnen — sofern die Wehr eigene Einsatzberichte parallel zur zEN-Pflicht führt

Florivio bereitet die Daten zur Stärkemeldung als PDF auf — zum Übertragen ins zEN, nicht als Ersatz dafür. Die rechtliche Verantwortung der Kommandantin oder des Kommandanten für die Richtigkeit der Daten bleibt unverändert.


Stand dieser Information: 2026-05-21 — basierend auf offiziellen Angaben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, sowie Erläuterungen von KFV Donau-Ries und KFV Cham. Die konkreten Kreisfristen können vom hier genannten Standard abweichen; im Zweifel beim eigenen KBI/KBM nachfragen.

Häufige Fragen

Was ist der Stichtag für die Stärkemeldung in Bayern?

Der Stichtag ist der 31. Dezember des Berichtsjahres. Das ist der Bestand, der gemeldet wird — nicht der Mittelwert übers Jahr und nicht der Stand am Ausfüll-Tag. Wer am 30. Dezember austritt, wird zum Stichtag NICHT mehr gezählt; wer am 1. Januar eintritt, gehört zum Folgejahr.

Wo wird die Stärkemeldung in Bayern offiziell eingegeben?

Über die zentrale Einsatznachbearbeitung (zEN), die der Freistaat Bayern in der Webanwendung eurofunk Management-Suite (eMS) bereitstellt. Jede Feuerwehrkommandantin und jeder Feuerwehrkommandant hat dafür einen Zugang. Andere Verwaltungssoftware kann die Daten zwar vorbereiten und exportieren, aber die offizielle Meldung läuft über zEN.

Welche Daten werden konkret gemeldet?

Im Wesentlichen drei Datenblöcke: (1) Personalstärke nach Abteilungen (Aktive Wehr, Jugendfeuerwehr, Kinderfeuerwehr, Altersabteilung) mit Qualifikationsklassen (Atemschutzgeräteträger, Maschinist, Gruppenführer, Zugführer, Verbandsführer); (2) Funktionsträger nach AVBayFwG (Kommandant, Stv. Kommandant, Gruppenführer, Jugendwart usw.); (3) Einsatzstatistik des Berichtsjahres aus den abgeschlossenen Einsatzberichten.

Wann ist die Abgabefrist?

Die Abgabefristen werden auf Kreisebene durch den KBI/KBM festgelegt. In der Praxis ist meist der 15. Januar des Folgejahres die Grenze für abgeschlossene Einsatzberichte; die Stärkemeldung selbst hat oft eine etwas spätere Frist (Ende Januar bis Mitte Februar). Genaue Frist beim KBI/KBM des eigenen Landkreises erfragen.

Was passiert wenn ich die Frist nicht einhalte?

Verspätete Einsatzberichte können nach Ablauf der Kreisfrist nicht mehr in die Jahresstatistik des Landkreises einfließen — entsprechend fehlen sie auch in den weiterverarbeitenden Auswertungen. Praktische Konsequenz: Die Wehr ist in den Kennzahlen-Berichten unterrepräsentiert, was bei späteren Förderfragen oder Bedarfsdiskussionen nachteilig wirken kann. Die konkreten Folgen werden vom KBI/KBM des Landkreises kommuniziert.

Was bedeutet AVBayFwG-Qualifikationsklasse?

Die AVBayFwG (Ausführungsverordnung zum BayFwG) regelt die bayerische Ausbildungsstruktur und die zugehörigen Qualifikationen. Beispiele: Truppmann/Truppführer als Grundausbildung; darauf aufbauend Maschinist, Atemschutzgeräteträger, Sprechfunker; dann Führungsausbildung Gruppenführer, Zugführer, Verbandsführer. Die Stärkemeldung erfasst diese Qualifikationen statistisch, damit die Kreis- und Landesebene die Einsatzbereitschaft beurteilen kann.