In Kurzform: Die Stärkemeldung der bayerischen Feuerwehren ist die jährliche Erfassung von Personal- und Einsatzdaten zum Stichtag 31.12. Sie läuft offiziell über die zentrale Einsatznachbearbeitung (zEN) des Freistaats in der eurofunk Management-Suite (eMS); örtliche Verwaltungssoftware bereitet die Daten lediglich vor.
Die Stärkemeldung ist die jährliche Standortbestimmung jeder bayerischen Feuerwehr — wer ist aktiv, wer hat welche Qualifikation, wie viele Einsätze gab es? Sie ist Grundlage für die Bedarfsplanung der Gemeinden, die Einsatzbereitschaftsbewertung der Kreisebene und die Landesstatistik des Staatsministeriums des Innern.
Wer als Kommandantin oder Kommandant zum ersten Mal eine Stärkemeldung abschließt, stolpert oft über zwei Dinge: den Stichtag und den Meldeweg. Beide sind in Bayern klar geregelt.
Stichtag 31. Dezember — was das bedeutet
Die Stärkemeldung erfasst den Bestand zum 31. Dezember des Berichtsjahres. Das ist der gemeldete Stand, nicht ein Durchschnitt und nicht der Stand am Tag des Ausfüllens.
Praktische Konsequenzen:
- Wer am 30. Dezember austritt, wird nicht mehr in der Stärkemeldung gezählt
- Wer am 1. Januar eintritt, gehört zum Folgejahr
- Funktionen, die im Jahresverlauf wechseln, werden mit dem Stand zum 31.12. gemeldet — eine Person, die am 1. Februar Kommandantin wurde und am 1. November zurückgetreten ist, taucht in der Stärkemeldung des Berichtsjahres nicht als Kommandantin auf
Wer die Mitgliederakte digital führt, kann den Stichtag-Bestand sauber aus der Datenbank ziehen. Wer mit Papier oder Excel arbeitet, muss diese Logik manuell durchziehen — eine häufige Fehlerquelle.
Der offizielle Meldeweg: zEN und eMS
Der Freistaat Bayern stellt jeder Feuerwehr die zentrale Einsatznachbearbeitung (zEN) zur Verfügung. Technische Plattform ist die eurofunk Management-Suite (eMS) — eine Webanwendung, in die alle Berichterstatterinnen und Berichterstatter ihre Einsatzberichte und die Stärkemeldung online eingeben.
Der Ablauf:
- Einsatzberichte abschließen: Nach jedem Einsatz, der von der Integrierten Leitstelle (ILS) im Einsatzleitsystem eröffnet wurde, wird für jede beteiligte Feuerwehr ein Bericht in zEN eröffnet. Daten wie Einsatzbeginn, -ende, -ort und alarmierte Fahrzeuge sind bereits vorgetragen. Die Wehr ergänzt fehlende Felder und gibt elektronisch frei.
- Stärkemeldung ausfüllen: Pro Berichtsjahr wird die Stärkemeldung selbst in zEN/eMS ausgefüllt — Personalstärke, Funktionsträger, Qualifikationen.
- Kommandanten-Freigabe: Die elektronische Unterschrift der Kommandantin oder des Kommandanten gibt den Bericht für die Zentralstatistik frei.
- Kreis-Konsolidierung: Auf Kreisebene konsolidiert der KBI/KBM die Wehrmeldungen.
- Weitergabe an Regierung und StMI: Die Daten fließen an die jeweilige Regierung und an das Staatsministerium des Innern.
Welche Daten werden konkret gemeldet?
Die Stärkemeldung umfasst typischerweise:
| Block | Inhalt |
|---|---|
| Personalstärke | Aktive Wehr, Jugendfeuerwehr, Kinderfeuerwehr, Altersabteilung |
| Qualifikationen | Atemschutzgeräteträger (AGT), Maschinisten (MA), Gruppenführer (GF), Zugführer (ZF), Verbandsführer (VF) |
| Funktionsträger | Kommandant + Stv., Gerätewart, Atemschutzbeauftragter, Jugendwart, Schriftführer usw. nach AVBayFwG |
| Einsatzstatistik | Anzahl Brände, Technische Hilfeleistungen, Sonstige Einsätze — aus den abgeschlossenen Einsatzberichten des Jahres |
| Sondergruppen | z.B. ABC-Zug, First Responder, Fachgruppen sofern eingerichtet |
Die konkrete Felderliste in zEN/eMS kann sich vereinzelt ändern — bei Unklarheiten klärt der KBI/KBM oder der LFV Bayern.
Abgabefristen
Die Abgabefristen werden auf Kreisebene durch den Kreisbrandinspektor bzw. die Kreisbrandinspektorin festgelegt. Verbreitete Praxis:
- 15. Januar des Folgejahres als Frist für abgeschlossene Einsatzberichte aus dem Berichtsjahr (alle danach erfassten oder freigegebenen Berichte fließen nicht mehr in die Statistik)
- Ende Januar bis Mitte Februar als Frist für die Stärkemeldung selbst
Die exakten Fristen beim eigenen KBI/KBM erfragen — diese werden meist im Kreisrundschreiben angekündigt.
Was passiert bei verspäteter Meldung?
Verspätete Einsatzberichte werden nach der Kreisfrist nicht mehr in die Jahresstatistik des Landkreises übernommen. Mögliche Konsequenzen:
- Die Wehr fehlt in der Kreisauswertung und in den darauf aufbauenden Berichten auf Landesebene
- Bei späteren Förderfragen oder Bedarfsdiskussionen können fehlende Daten nachteilig wirken — die Gemeinde erscheint statistisch “schwächer” als sie tatsächlich ist
- Bei wiederholter Verspätung wird der KBI/KBM in der Regel das Gespräch mit der Wehrführung suchen
Die konkreten Konsequenzen werden vom jeweiligen KBI/KBM definiert und kommuniziert.
Wie kann digitale Verwaltungssoftware dabei helfen?
Verwaltungssoftware kann die Stärkemeldung nicht ersetzen — der offizielle Meldeweg läuft immer über zEN. Aber sie kann den Stichtag-Stand korrekt aufbereiten:
- Mitgliederstand zum 31.12. automatisch ausziehen (mit Filter auf den Stichtag, nicht den heutigen Bestand)
- Qualifikationen pro Person strukturiert vorhalten (AGT, MA, GF, ZF, VF), damit die Aggregation aufs Knopfdruck-Maß runtergeht
- Funktionsträger nach AVBayFwG im richtigen Schlüssel mitgeben
- Einsatzstatistik aus den Einsatzberichten zusammenrechnen — sofern die Wehr eigene Einsatzberichte parallel zur zEN-Pflicht führt
Florivio bereitet die Daten zur Stärkemeldung als PDF auf — zum Übertragen ins zEN, nicht als Ersatz dafür. Die rechtliche Verantwortung der Kommandantin oder des Kommandanten für die Richtigkeit der Daten bleibt unverändert.
Stand dieser Information: 2026-05-21 — basierend auf offiziellen Angaben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, sowie Erläuterungen von KFV Donau-Ries und KFV Cham. Die konkreten Kreisfristen können vom hier genannten Standard abweichen; im Zweifel beim eigenen KBI/KBM nachfragen.