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Geräteprüfung nach DGUV V49 — Schritt-für-Schritt-Ablauf für den Gerätewart

So läuft eine rechtsfeste Geräteprüfung in der Freiwilligen Feuerwehr ab — von der Vorbereitung über die Durchführung bis zur Mängelbehandlung. Mit Checkliste und typischen Stolperfallen.

· von Tobias Kissmer

In Kurzform: Eine rechtsfeste Geräteprüfung folgt sechs Schritten: Vorbereitung, Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Bewertung, Mängelbehandlung und Nachprüfung. Entscheidend sind die Prüfung durch eine befähigte Person (TRBS 1203) und die nachvollziehbare Dokumentation jedes Schritts mit klarer Audit-Spur.

Die Geräteprüfung in der Freiwilligen Feuerwehr ist kein Verwaltungsakt — sie entscheidet im Einsatz über die Sicherheit der eigenen Kameradinnen und Kameraden. Ein gerissenes Seil, eine undichte Atemschutzmaske oder ein nicht funktionierender Tragegurt sind keine theoretischen Risiken. Die DGUV V49 macht daraus eine rechtliche Verpflichtung — wer mit einem nicht geprüften Gerät verunglückt, hat ein Problem, das vor Gericht endet.

In der Praxis läuft eine saubere Geräteprüfung in sechs Schritten ab.

Schritt 1: Vorbereitung & Planung

Aus dem Geräte-Inventar lässt sich ein Prüfplan ableiten — typischerweise quartalsweise, gegliedert nach Geräteart und Frist. Wer einen Atemschutz-Hauptcheck macht, braucht eine andere Befähigung als wer eine Steckleiter prüft. Vorab klären:

  • Welches Gerät ist fällig?
  • Wer ist für diese Prüfung als befähigte Person (TRBS 1203) verfügbar (Gerätewart, Atemschutzgerätewart, externer Prüfer, Elektrofachkraft nach DGUV V3)?
  • Welches Material wird benötigt (Prüfgeräte, Ersatzteile, Reinigungsmittel)?

Schritt 2: Sichtprüfung & Reinigung

Bevor irgendein Funktionstest läuft: Sichtprüfung. Mindestens zwei Dinge gleichzeitig — Schäden erkennen und das Gerät reinigen, was schon einen Großteil späterer Probleme abfängt. Bei der Sichtprüfung typische Schwerpunkte:

  • Risse, Brüche, Verformungen
  • Fehlende Komponenten (Schrauben, Sicherungen, Plomben)
  • Lesbarkeit von Typenschildern und Prüfvermerken
  • Korrosion, Verschmutzung in mechanisch belasteten Bereichen

Schon hier können Geräte durchfallen — und zwar bevor man sie überhaupt funktional getestet hat.

Schritt 3: Funktionsprüfung

Jetzt das eigentliche Prüfen unter realistischen Bedingungen:

  • Leinen, Gurte: Ausziehen, Hakenschluss prüfen, Belastung simulieren
  • Atemschutzmasken: Negativdrucktest, Maskendichtung sichten
  • Pressluftatmer: Hauptcheck mit Prüfgerät (z. B. Dräger PSS oder vergleichbares System)
  • Strahlrohre: Drucktest, Mundstückwechsel, Sprühbild
  • Stromerzeuger: Test unter Last, Isolationsmessung
  • PSA: Feuerlöschmittel-Schutz, Sichtprüfung der Nähte und Reflexstreifen

Schritt 4: Bewertung & Dokumentation

Pro Gerät genau drei mögliche Ergebnisse:

ErgebnisBedeutungNächster Schritt
EinsatzbereitVolltauglich, keine MängelNächste Prüffrist setzen
MangelDefekt erkennbar, aber Gerät zum jetzigen Zeitpunkt nicht akut gefährlichMangel dokumentieren, Reparatur planen, ggf. weiter im Einsatzdienst
Außer BetriebGefährdung möglichSofort kennzeichnen, aus Einsatzdienst nehmen

Wichtig: Foto bei Mangel oder Außerbetriebsetzung — das ist später vor Gericht oft die entscheidende Beweisstütze. Eine zweite befähigte Person bestätigt die Bewertung (Vier-Augen-Prinzip).

Schritt 5: Mängelbehandlung

Mängel sind kein Versagen, sondern der Zweck der Prüfung. Was zählt: dass sie sauber ablaufen.

  1. Gerät physisch kennzeichnen (rote Fahne, Klebepunkt, Aufkleber “Außer Betrieb”)
  2. Im System als außer Betrieb markieren — damit kein Kollege es versehentlich beim Alarm greift
  3. Reparaturauftrag an Werkstatt oder Hersteller mit Foto und Beschreibung
  4. Ersatz aus Reservebestand bereitstellen oder bei der Gemeinde anfordern
  5. Wehrführung informieren — bei wiederkehrenden Mängeln am gleichen Gerät: Austausch erwägen

Schritt 6: Nachprüfung & Freigabe

Nach Reparatur niemals direkt zurück in den Einsatzdienst. Erneute Prüfung durch befähigte Person, dokumentierte Freigabe, dann Wiedereinsetzung. Das schließt den Kreis und verhindert die häufigste Fehlerklasse: “Wir haben es repariert, dachten es ist OK, jetzt ist im Einsatz wieder das Gleiche passiert.”

Typische Stolperfallen

  • Prüfung zu spät — Frist überschritten, Gerät theoretisch nicht mehr einsatzbereit, aber jemand greift es trotzdem im Alarm
  • Befähigung fehlt — Gerätewart prüft Atemschutz ohne abgeschlossene Sachkunde-Ausbildung Atemschutzgerätewart; Eignungsuntersuchung der Atemschutzgeräteträger nach DGUV V49 Anlage 1 (früher G26.3) ist ein separater Aspekt und betrifft die Träger, nicht den Prüfer
  • Dokumentation verspätet — geprüft am 2., eingetragen am 18.; bei Unfall am 10. ist nicht beweisbar dass die Prüfung stattfand
  • Excel-Datei — bearbeitbar, kein Audit-Log, vor Gericht schwach
  • Sammeleintrag — “alle Atemschutzgeräte heute geprüft” ohne Einzelnachweis pro Gerät

Florivio adressiert diese Stolperfallen durch Pflichtfelder, Audit-Spur via Hash-Chain, Pflicht-Bilder bei Mängeln und automatische Erinnerungen vor Fristende. Aber Werkzeug ersetzt nicht die saubere Arbeit am Gerät.

Häufige Fragen

Wie viele Personen brauche ich für eine Geräteprüfung?

Mindestens eine befähigte Person (TRBS 1203) — empfohlen aber das Vier-Augen-Prinzip, also zwei Personen. Eine prüft, eine bestätigt. Das schützt bei späteren Haftungsfragen erheblich und spiegelt sich in moderner Software durch zwei Signaturen.

Was, wenn ein Mangel direkt vor einem Einsatz festgestellt wird?

Gerät sofort aus dem Einsatzdienst nehmen, Wehrführung informieren, Ersatz aus Reservebestand bereitstellen. Niemals ein als mangelhaft erkanntes Gerät weiter einsetzen — auch nicht 'nur für diesen einen Einsatz'.

Wie weise ich nach, dass eine Prüfung wirklich stattgefunden hat?

Drei Faktoren: (1) Zeitstempel der Eingabe, (2) Identität der prüfenden Person (Login, nicht freitext), (3) revisionssichere Speicherung mit Hash-Chain oder Vergleichbarem. Eine Excel-Liste oder Word-Datei erfüllt das nicht.

Was, wenn die Software nicht funktioniert? Habe ich dann ein Problem mit meiner Dokumentation?

Nein. Software ist nur Werkzeug. Du kannst die Prüfung temporär auf Papier dokumentieren und später digital nacherfassen. Wichtig: das Datum der echten Prüfung wird festgehalten, nicht das Datum der Eingabe.