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SächsBRKG — Sächsisches Brandschutzgesetz: was die Wehrleitung wissen muss

Was das SächsBRKG regelt: Aufgaben der Gemeinden, Wahl der Gemeindewehrleitung, Dienstgrade nach SächsFwVO, Feuerwehr-Ehrenzeichen. Stand 2026-05-26.

· von Florivio-Redaktion

In Kurzform: Das SächsBRKG ist das Stammgesetz für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in Sachsen. Es regelt Pflichten der Gemeinden als Träger der kommunalen Feuerwehren, die Wahl der Gemeindewehrleitung sowie Dienstgrade und Pflichten der Angehörigen. Aktuelle Fassung vom 4. März 2024 (SächsGVBl. S. 289).

Das Sächsische Brandschutzgesetz (SächsBRKG) ist die zentrale Rechtsgrundlage für den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen. Es regelt insbesondere die Pflichten der Gemeinden als Träger der kommunalen Feuerwehren, die Wahl der Gemeindewehrleitung sowie die Dienstgrade und Pflichten der Feuerwehrangehörigen.

Wer als Gemeindewehrleiter, Stadtbrandinspektor oder kommunaler Verantwortlicher mit der Verwaltung einer sächsischen Freiwilligen Feuerwehr betraut ist, sollte das SächsBRKG kennen — und vor allem den Unterschied zur SächsFwVO und zur VwV Feuerwehr-Helfer-Ehrenzeichen, die viele praxisrelevante Details in eigener Form regeln.

Normhierarchie — SächsBRKG vs. SächsFwVO vs. VwV Fw-HEZ

Die sächsische Feuerwehr-Gesetzgebung ist in drei Ebenen organisiert:

StufeBezeichnungCharakterBeispielinhalte
1SächsBRKGGesetz (vom Landtag beschlossen)Pflichtaufgabe der Gemeinden, Wahl Gemeindewehrleitung, Pflichten der Angehörigen, Datenverarbeitung
2SächsFwVORechtsverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des InnernDienstgrade (Anlage 2 mit Mindest-Dienstjahren), organisatorische Details
3VwV Fw-HEZVerwaltungsvorschrift (Bekanntmachung des SMI vom 08.04.2014)Stufen und Voraussetzungen für die Feuerwehr-Ehrenzeichen am Band

Die VwV Fw-HEZ ist kein Gesetz im engeren Sinn, sondern eine Verwaltungsvorschrift — sie bindet die nachgeordneten Behörden, ist aber gegenüber dem Bürger keine eigenständige Rechtsgrundlage. Trotzdem ist sie in der Praxis hochrelevant, weil sie die Ehrungs-Stufen abschließend regelt.

Was regelt das SächsBRKG konkret?

Die für die Wehr-Verwaltung wichtigsten Paragraphen:

§ 5-6 — Aufgaben der Gemeinden: Die Gemeinde ist Träger der Freiwilligen Feuerwehr und muss eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Wehr aufstellen, ausrüsten und unterhalten. Dazu gehören Gerätehaus, Fahrzeuge, persönliche Schutzausrüstung und Alarmierungsmittel.

§ 15 — Wahl der Gemeindewehrleitung: Die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr wählen den Gemeindewehrleiter und seinen Stellvertreter aus ihrer Mitte. Die Gemeinde bestätigt die Wahl.

§ 17ff — Dienstgrade und Pflichten der Angehörigen: Aufnahme in die Wehr, Pflichten zur Teilnahme an Diensten und Einsätzen, Dienstgrade nach SächsFwVO Anlage 2.

Funktionsträger — sächsische Sprachform

Die sächsische Terminologie unterscheidet sich von Bayern und Baden-Württemberg in mehreren Punkten:

Funktion in SachsenVergleichbar mitRechtsgrundlage
GemeindewehrleiterKommandant (BY), Feuerwehrkommandant (BW)§ 15 SächsBRKG
Stellvertretender GemeindewehrleiterStv. Kommandant§ 15 SächsBRKG
OrtswehrleiterAbteilungskommandant (BW)für Ortswehren in Gemeinden mit mehreren Wehren
Stadtbrandinspektor— (sächs. Spezifikum)in Dresden, Leipzig, Chemnitz: Leitung der städtischen Feuerwehr (BF + Stadtteilfeuerwehren)
KreisbrandmeisterKreisbrandrat (BY)Koordinierung der Wehren auf Kreisebene

Diese Sprachformen sind in offiziellen Dokumenten verbindlich — Verwaltungssoftware, die mit „Kommandant” als Funktionsbezeichnung in sächsische Wehren ausgerollt wird, erzeugt Irritation und untergräbt das Vertrauen in die Stammdatenführung.

Dienstgrade — SächsFwVO Anlage 2 vollständige Liste

Die SächsFwVO Anlage 2 staffelt die Dienstgrade mit gesetzlich vorgegebenen Mindest-Dienstjahren pro Beförderungsstufe — anders als Bayern, wo Beförderungen im Ermessen der Kommandantin liegen.

StufeDienstgradKurzMindest-Dienstjahre
1Feuerwehrmann/-frauFM2
2Oberfeuerwehrmann/-frauOFM3
3Hauptfeuerwehrmann/-frauHFM4
4Löschmeister/-inLM4
5Hauptlöschmeister/-inHLM4
6Brandmeister/-inBM6
7Oberbrandmeister/-inOBM8
8Hauptbrandmeister/-inHBM10
9Brandinspektor/-inBI12
10Oberbrandinspektor/-inOBI14
11Hauptbrandinspektor/-inHBI16

Wichtig: In Sachsen gibt es keinen Oberlöschmeister (OLM) — die Stufe entfällt zwischen LM und HLM. Das ist eine bewusste Differenz zu Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen, die in der Verwaltungssoftware-Stammdaten korrekt abgebildet werden muss. Wer einfach den Bayern-Katalog dupliziert und einen sächsischen Tenant draufschiebt, hat einen ungültigen Dienstgrad in der Auswahlliste.

Wahl der Gemeindewehrleitung — § 15 SächsBRKG

Die Wahl erfolgt nach § 15 SächsBRKG nach folgendem Verfahren:

  1. Wahl durch die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr aus deren Mitte.
  2. Bestätigung durch die Gemeinde — diese Bestätigung ist konstitutiv für die Amtsübernahme.
  3. Voraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen Bestimmungen zur Ausbildung und Eignung (Lehrgangsnachweise an der Landesfeuerwehrschule Sachsen).

Die Stellvertretung wird analog gewählt. In Gemeinden mit mehreren Ortswehren wird zusätzlich pro Ortswehr ein Ortswehrleiter gewählt.

Feuerwehr-Ehrenzeichen — VwV Fw-HEZ

Die Feuerwehr-Ehrenzeichen am Band („Feuerwehr-Helfer-Ehrenzeichen”) werden in vier Stufen verliehen:

StufeDienstjahreBezeichnung
Bronze10 J.Feuerwehr-Ehrenzeichen am Band in Bronze
Silber25 J.Feuerwehr-Ehrenzeichen am Band in Silber
Gold40 J.Feuerwehr-Ehrenzeichen am Band in Gold
Sonderstufe50 J.Feuerwehr-Ehrenzeichen am Band Gold-Sonderstufe

Die Verleihung erfolgt durch das Sächsische Staatsministerium des Innern auf Antrag über Gemeinde und Kreisbrandmeister. Die Verwaltungssoftware muss historische Dienstzeiten lückenlos fortrechnen können — gerade bei langgedienten Kameraden mit Dienstzeit-Unterbrechungen oder Wehrwechseln kippt sonst die automatische Berechnung.

Stolperfallen aus der Praxis

1. „Sächsische Wehren haben die gleichen Dienstgrade wie bayerische.” Falsch — Sachsen kennt keinen Oberlöschmeister (OLM). Wer das nicht abbildet, hat einen ungültigen Dienstgrad in der Stammdatenauswahl.

2. „Der Kommandant wird vom Bürgermeister ernannt.” Falsch — die Bezeichnung ist Gemeindewehrleiter, und er wird durch die aktive Mannschaft gewählt, die Gemeinde bestätigt nur (§ 15 SächsBRKG).

3. „In Sachsen gibt es keine gesetzlichen Mindest-Dienstjahre für Beförderungen.” Falsch — die SächsFwVO Anlage 2 schreibt für jede Beförderungsstufe konkrete Mindest-Dienstjahre vor. Beförderung vor Erreichen ist rechtlich nicht zulässig.

4. „Die Ehrungs-Stufen stehen im SächsBRKG.” Falsch — die Ehrungen sind in der VwV Feuerwehr-Helfer-Ehrenzeichen geregelt, nicht im Stammgesetz.

5. „Stadtbrandinspektor ist nur ein anderer Name für Gemeindewehrleiter.” Falsch — der Stadtbrandinspektor ist eine eigene Funktion in den drei sächsischen Großstädten Dresden, Leipzig und Chemnitz, die zusätzlich die Berufsfeuerwehr und mehrere Stadtteilfeuerwehren koordiniert.

Wie wirkt sich das auf die Wehr-Verwaltung aus?

Wer das SächsBRKG ordentlich abbildet, hat folgende Datenstrukturen in der Verwaltung:

  • Dienstgrade nach SächsFwVO Anlage 2 vorkonfiguriert (11 Stufen, ohne OLM)
  • Mindest-Dienstjahre als Pflichtprüfung bei jeder Beförderung
  • Funktionsbezeichnungen in sächsischer Sprachform (Gemeindewehrleiter, Stadtbrandinspektor, Kreisbrandmeister) — nicht „Kommandant”
  • Ehrungs-Berechnung nach VwV Fw-HEZ mit historischen Dienstzeiten und automatischer Stufen-Erkennung (10/25/40/50 J.)
  • Aufsichtsbehörde im AVV korrekt referenziert: Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB), Maternistraße 17, 01067 Dresden

Florivio bringt die sächsischen Dienstgrade, Funktionsträger nach SächsBRKG und Ehrungs-Berechnung nach VwV Fw-HEZ vorinstalliert mit. Die rechtliche Verantwortung für die korrekte Anwendung der SächsBRKG-Vorgaben bleibt bei der Trägergemeinde und der Wehrleitung. Pilot-Onboardings in Sachsen laufen ab 2026.


Stand dieser Information: 2026-05-26 — basierend auf SächsBRKG (Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 2024, SächsGVBl. S. 289), SächsFwVO (Anlage 2 Dienstgrade) und VwV Feuerwehr-Helfer-Ehrenzeichen (SMI vom 08.04.2014). Primärquelle: revosax.sachsen.de. Aufsicht der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten (SDTB) — neue Anschrift Maternistraße 17, 01067 Dresden seit 1. April 2025.

Häufige Fragen

Wie hängen SächsBRKG, SächsFwVO und VwV Fw-HEZ zusammen?

Das SächsBRKG ist das Stammgesetz (vom Landtag beschlossen) — es regelt die Grundpflichten der Gemeinden, die Wahl der Wehrleitung und die zentralen Rechte/Pflichten der Angehörigen. Die SächsFwVO ist die Rechtsverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern — sie regelt die Details, insbesondere die Dienstgrade in Anlage 2 mit den Mindest-Dienstjahren pro Beförderungsstufe. Die VwV Feuerwehr-Helfer-Ehrenzeichen ist eine Verwaltungsvorschrift (Bekanntmachung des SMI vom 08.04.2014) — sie regelt die Stufen und Voraussetzungen für die Feuerwehr-Ehrenzeichen am Band.

Wer wählt die Gemeindewehrleitung in Sachsen?

Nach § 15 SächsBRKG wird die Gemeindewehrleitung (Gemeindewehrleiter und Stellvertreter) durch die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr aus deren Mitte gewählt. Die Gemeinde bestätigt die Wahl. Anders als der bayerische Feuerwehrkommandant: in Sachsen heißt die Funktion 'Gemeindewehrleiter' — diese sprachliche Differenz ist in der Verwaltungssoftware sauber zu führen, weil sie auch in offiziellen Dokumenten so erscheint.

Welche Dienstgrade kennt Sachsen — und welche Mindest-Dienstjahre gelten?

Die SächsFwVO Anlage 2 staffelt die Dienstgrade mit konkreten Mindest-Dienstjahren pro Beförderungsstufe: Feuerwehrmann (FM, 2 J.), Oberfeuerwehrmann (OFM, 3 J.), Hauptfeuerwehrmann (HFM, 4 J.), Löschmeister (LM, 4 J.), Hauptlöschmeister (HLM, 4 J.), Brandmeister (BM, 6 J.), Oberbrandmeister (OBM, 8 J.), Hauptbrandmeister (HBM, 10 J.), Brandinspektor (BI, 12 J.), Oberbrandinspektor (OBI, 14 J.), Hauptbrandinspektor (HBI, 16 J.). Wichtig: In Sachsen gibt es KEINEN Oberlöschmeister (OLM) — die Stufe entfällt zwischen LM und HLM. Das ist eine bewusste Differenz zu Bayern/BW/TH, die in der Verwaltungssoftware-Stammdaten korrekt abgebildet werden muss.

Welche Feuerwehr-Ehrenzeichen gibt es in Sachsen — und wann werden sie verliehen?

Nach der VwV Feuerwehr-Helfer-Ehrenzeichen (SMI vom 08.04.2014) gibt es vier Stufen: Bronze nach 10 Jahren, Silber nach 25 Jahren, Gold nach 40 Jahren, Gold-Sonderstufe nach 50 Jahren aktivem Feuerwehrdienst. Die Verleihung erfolgt durch das Sächsische Staatsministerium des Innern — Antrag über die Gemeinde, Kreisbrandmeister und Stadt-/Kreisverwaltung. Die Berechnung der Dienstjahre ist landesrechtlich geregelt; die Verwaltungssoftware muss historische Dienstzeiten lückenlos fortrechnen können, sonst kippt die Ehrungs-Berechnung bei langgedienten Kameraden.

Was ist der Unterschied zwischen Gemeindewehrleiter und Stadtbrandinspektor?

Der Gemeindewehrleiter ist die Standardfunktion in Sachsens Gemeinden mit Freiwilliger Feuerwehr (§ 15 SächsBRKG). In den drei großen Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz heißt die entsprechende Funktion 'Stadtbrandinspektor' — sie führt die Berufsfeuerwehr UND die mehreren Stadtteilfeuerwehren. Auf Kreisebene gibt es den 'Kreisbrandmeister' — er koordiniert die Wehren im Landkreis und ist Bindeglied zur Landesebene.

Welche Datenschutzbehörde ist für sächsische Wehren zuständig — und wie wirkt sich das auf die Software-Auswahl aus?

Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung sächsischer Wehren ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB), Maternistraße 17, 01067 Dresden (neue Anschrift seit 1. April 2025). Bei Cloud-Software ist diese Behörde im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) als zuständige Aufsicht des Verantwortlichen (= der Wehr / Trägergemeinde) zu nennen. Die Aufsicht des Software-Anbieters ist eine andere — sie richtet sich nach dem Sitz des Anbieters. Beide Aspekte sind im AVV sauber zu trennen.