Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Stand: Mai 2026 | gemäß Art. 28 DSGVO
Der AVV nach Art. 28 DSGVO ist Bestandteil der AGB und wird mit Vertragsschluss wirksam. Den Volltext erhalten Sie auf Anfrage vor Vertragsschluss (Security-/Vergabe-Review) unter info [at] florivio.de sowie im Vertrags-/Registrierungsprozess.
Unterauftragsverarbeiter
Eine öffentliche Kategorieübersicht unserer Unterauftragsverarbeiter finden Sie unter /subprocessor. Änderungen an der Liste der Unterauftragsverarbeiter werden Auftraggebern mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt; Auftraggeber haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntmachung Einspruch zu erheben.